Ab 01. September 2022 ist die Praxis geschlossen.

Gesetzlich versicherte Patienten: Ich habe die Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit und kann somit alle gesetzlich versicherten Patienten behandeln. In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung nach Beantragung von den Krankenkassen übernommen. Privat krankenversicherte und beihilfeberechtigte Patienten: In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich jedoch nach den genauen Bedingungen zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle. Der Stundensatz für Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Selbstzahler: Die Kosten für eine Psychotherapie für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Gesetzlich versicherte Patienten: Ich habe die Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit und kann somit alle gesetzlich versicherten Patienten behandeln. In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung nach Beantragung von den Krankenkassen übernommen. Privat krankenversicherte und beihilfeberechtigte Patienten: In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich jedoch nach den genauen Bedingungen zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle. Der Stundensatz für Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Selbstzahler: Die Kosten für eine Psychotherapie für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).