Gesetzlich versicherte Patienten:
Ich habe die Zulassung zur
vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit und
kann somit alle gesetzlich versicherten Patienten
behandeln. In der Regel werden die Kosten für
eine psychotherapeutische Behandlung nach
Beantragung von den Krankenkassen
übernommen.
Privat krankenversicherte und
beihilfeberechtigte Patienten:
In der Regel werden die Kosten für
Psychotherapie von den privaten
Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe
übernommen. Bitte erkundigen Sie sich jedoch
nach den genauen Bedingungen zur
Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse bzw.
Beihilfestelle. Der Stundensatz für
Psychotherapie richtet sich nach der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Selbstzahler:
Die Kosten für eine Psychotherapie für
Selbstzahler orientieren sich an der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).